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Religion und Geistlichkeit: Ablass

Ablassbrief, wie ihn die Kirchenoberen (Bischöfe, Erzbischöfe, Kardinäle oder der Papst selbst) herausgegeben haben. Darin stand, für welches gute Werk ein Ablass gewährt wurde und um wieviel Tage die Zeit im Fegefeuer verkürzt wurde.

Wer einen Ablass kaufte, bekam eine Ablassquittung auf seinen Namen ausgestellt.

Ablass:

Nach katholischem Glauben müssen die Seelen der Verstorbenen für eine bestimmte Zeit im Fegefeuer geläutert werden.

Es gibt aber Wege, diese zu verringern.
Zunächst müssen die begangenen Sünden bereut und gebeichtet werden. Der Beichtvater kann im Namen Jesu die Sünden zwar vergeben, jedoch nicht die Sündenstrafen aufheben. Dies geschieht in der persönlich zu leistenden Genugtuung. Bei einem Ablass wird die Strafe für Sünden aufgrund von guten Werken teilweise oder ganz erlassen. Gute Werke können sein: der Besuch bestimmter Messen, durch den Anblick oder die Berührung von Reliquien, durch Wallfahrten, Gebete oder durch Geldzahlung für bestimmte Zwecke.

Seit etwa 1450 traten immer mehr Mißstände zutage, da sich ein regelrechter Ablaßhandel entwickelte.

Hier setzte – unter anderem – die Kritik Martin Luthers und anderer Reformatoren an, die schließlich zur Spaltung der christlichen Kirche führte.

 

Beim Hansevolk gehört der „Ablasshandel“ zu den Programmpunkten bei Veranstaltungen. Das vom Publikum eingenommene „Ablassgeld“ wird für einen guten Zweck gespendet.